Solaranlage leasen? Entdecken Sie eine bessere Lösung für günstigen Solarstrom ohne Investition.

In der heutigen Geschäftswelt ist Nachhaltigkeit nicht nur ein Trend, sondern eine Notwendigkeit. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Energieversorgung zu optimieren und gleichzeitig ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren und ESG-Kriterien einzuhalten. Deshalb ist es wichtig, alternative Lösungen zu finden.  

Nicht jedes Unternehmen kann oder möchte direkt in eine eigene PV-Anlage investieren. Insbesondere Geschäftskunden, die eine Solaranlage leasen oder mieten möchten, bieten wir eine weitere interessante Option an: günstiger Solarstrom ohne Eigeninvestitionen – sogenannte Vor-Ort-Stromlieferverträge (PPA).  

Was ist ein Vor-Ort-Stromliefervertrag (Power Purchase Agreement)?

In der Welt der erneuerbaren Energien stellen Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreement (PPA), eine revolutionäre Lösung dar, die es Unternehmen ermöglicht, in die Solarenergie einzusteigen, ohne die üblichen Hürden wie hohe Anfangsinvestitionen oder die Sorge um Wartung und Betrieb

Ein PPA ist im Wesentlichen ein Vertrag zwischen einem Energieerzeuger, d.h. dem Anbieter der Solaranlage, und einem Energieabnehmer, sprich dem Unternehmen, das Solarstrom verbrauchsgenau nutzen möchte.

On-Site PPA

Das Besondere an einem On-Site-PPA ist, dass Sie als Unternehmen keinen Cent in die Installation, den Betrieb oder die Wartung der Solaranlage investieren müssen. Stattdessen kaufen Sie den erzeugten Solarstrom zu einem vorher festgelegten, oft sehr günstigen Tarif und das verbrauchsgenau.

Dieser Tarif ist in der Regel im Rahmen eines Strompreis-Korridors über die gesamte Vertragslaufzeit festgeschrieben, was Ihnen eine langfristige Planungssicherheit in Bezug auf Ihre Energiekosten gibt. Am Ende der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, die Anlage zu übernehmen. 

Für Ihr Unternehmen bedeutet ein Vor-Ort-Stromliefervertrag nicht nur eine Entlastung von operativen Aufgaben, sondern auch eine Reduzierung der Risiken, die mit dem Besitz und Betrieb einer eigenen Anlage verbunden sind. 

Was versteht man unter Solaranlagen Leasing und Mieten?

Neben dem Vor-Ort- Stromliefervertrag bieten Leasing und Miete von Solaranlagen eine weitere Alternative für Unternehmen, Solarstrom nutzen zu können, ohne direkt selbst investieren zu müssen.

Stromlieferverträge vs. Solaranlage leasen / mieten

Um die Unterschiede zwischen einem Stromliefervertrag (PPA) und dem Leasing oder der Miete von Solaranlagen besser zu verstehen, haben wir die drei Optionen nochmal gegenübergestellt. Dieser Vergleich soll Ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, die Ihren unternehmerischen Zielen und Bedürfnissen am besten entspricht. 

Vergleichskriterium
Power Purchase Agreement (PPA)
Solaranlage
Leasen
Solaranlage
Mieten
Anfangsinvestition
Keine . Der Anbieter übernimmt die Installationskosten.
Es können initiale Gebühren anfallen.
Gering bis keine. Flexible Startkosten je nach Anbieter
Monatliche Zahlungen
Kosten, basierend auf dem tatsächlich verbrauchten Strom , z.B. 0,10€/kWh
Monatliche Leasinggebühr
Monatliche Miete
Betriebskosten
Wartung und Betrieb sind im Stromabnehmerpreis inklusive.
Oft inklusive, abhängig vom Vertrag. Zusätzliche Kosten möglich.
Meist inklusive. Details variieren je nach Mietvertrag.
Wartung und Instandhaltung
Der Anbieter übernimmt die Wartung und Instandhaltung.
Muss meist vom Kunden übernommen werden.
Oft vom Anbieter übernommen, abhängig vom Vertrag.
Vertragslaufzeit
20 Jahre + Verlängerungsoption (mit Solstrom)
Mittel- bis langfristig (10-20 Jahre), mit festgelegten Leasingraten.
Kurz- bis mittelfristig, flexibler, oft monatlich kündbar.
Energiepreisstabilität
Fester Strompreis-Korridor über die Vertragslaufzeit.
Feste Leasingrate, Strompreisvorteile varrieren.
Mietkosten können variieren, direkte Strompreisvorteile weniger ausgeprägt.
Eigentumsverhältnisse nach Vertragsende
Kein Eigentum. Option auf Übernahme.
Oft Option zum Kauf oder zur Verlängerung des Leasings.
Je nach Vertrag Rückbau der Anlage oder Übernahme möglich.

Während alle Optionen ihre eigenen Vorteile haben, bietet ein PPA-Vertrag dem Unternehmen die Möglichkeit, von sauberem und günstigem Solarstrom zu profitieren, ohne eigene Investitionen tätigen oder zusätzliche Betriebs- und Wartungskosten tragen zu müssen.

Ein weiterer großer Vorteil ist der geringe operative Aufwand, der für das Unternehmen anfällt. Inbetriebnahme, Anlagenüberwachung und Wartung werden vom Anlagenbetreiber durchgeführt.

Diese finanzielle und operative Entlastung, gepaart mit der Sicherheit langfristig stabiler Energiepreise, macht Vor-Ort-Stromlieferverträge (PPA) zu einer attraktiven Option für Unternehmen, die ihre Energiekosten langfristig planen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen.

Während Leasing- und Mietverträge nach einigen Jahren angepasst werden müssen, bieten PPAs eine Preisgarantie im festgelegten Strompreiskorridor über die gesamte Vertragslaufzeit und damit eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für die Energiekostenplanung. 

Vorteile eines Stromliefervertrages (PPA) im Überblick:

  • Kosteneffizienz ohne Anfangsinvestition: Mit einem Stromliefervertrag müssen Sie keine hohen Anfangsinvestitionen tätigen, um von der Solarenergie zu profitieren. Ihr Unternehmen kann sofort Energiekosten einsparen, ohne das Investitionsbudget zu belasten. 
  • Feste Energiepreise: Sichern Sie sich gegen zukünftige Energiepreisschwankungen ab. Ein PPA bietet feste Energiepreise über die gesamte Vertragslaufzeit und damit eine hohe Planungssicherheit. 
  • Keine Betriebs- und Wartungskosten: Die Verantwortung für die Wartung und Instandhaltung der Solaranlagen liegt bei Solstrom, was für Sie eine administrative Entlastung und finanzielle Einsparungen bedeutet. 
  • Nachhaltigkeitsziele erreichen: Ein PPA mit Solstrom unterstützt Ihr Unternehmen aktiv dabei, seine CO2-Bilanz zu verbessern und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. 

Warum Solstrom?

Solstrom steht für Qualität, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit. Durch unsere Muttergesellschaft AUXOLAR bringen wir nicht nur technisches Know-how und langjährige Erfahrung in der Solarbranche mit, sondern auch ein tiefes Verständnis für die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse von Geschäftskunden. Unsere Mission ist es, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die zu Ihrem Unternehmen passen und Ihnen nicht nur Energie, sondern auch Mehrwert liefern. 

Diese Leistungen erwarten Sie bei uns: 

  • Kostenlose Installation der Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach  
  • Wir übernehmen die Investitions- und Betriebskosten der Photovoltaikanlage, Sie zahlen nur die tatsächlich verbrauchten Kilowattstunden (kWh). 
  • Sie erhalten eine kWh-genaue, monatliche Abrechnung ohne versteckte Kosten und ohne Grundgebühr. 
  • Wir überwachen Ihre Anlage rund um die Uhr und reagieren bei Problemen innerhalb kürzester Zeit. 
Florian Herrmann, Geschäftsführender Gesellschafter der Solstrom UG

Häufige Fragen zu PV OnSite PPA

Ein Stromliefervertrag, kurz PPA, ist eine Vereinbarung, bei der ein Unternehmen eine Photovoltaik Anlage auf seinem eigenen Gebäude von einem Drittanbieter finanzieren, installieren und betreiben lässt. Das Unternehmen kauft lediglich den erzeugten Solarstrom zu einem vorher festgelegten Preis ab.

Die Photovoltaikanlage wird im Auftrag der Solstrom UG errichtet und geht nach Inbetriebnahme in deren Besitz über. Alle anfallenden Kosten, wie Betriebskosten, Wartung, Service und  Versicherung übernimmt Solstrom. 

  • Kostenersparnis: Senkung der Energiekosten über die Vertragslaufzeit hinweg.
  • Umweltfreundlich: Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und Förderung der Nachhaltigkeit. 
  • Unabhängigkeit von Energiepreisvolatilität: Feste Energiepreise bieten Planungssicherheit. 
  • Imagegewinn: Demonstration von Umweltengagement und nachhaltigem Wirtschaften.

Die Laufzeit unseres Stromliefervertrags (PPA) beträgt meist 20 Jahre. Die Länge des Vertrages beeinflusst den Strompreis, d.h. je länger desto günstiger. 

Die Größe der PV-Anlage hängt von Faktoren wie dem Energieverbrauch des Unternehmens, dem verfügbaren Platz für die Anlage und den lokalen Sonnenlichtverhältnissen ab. Eine gründliche Bedarfsanalyse ist entscheidend.

Wir setzen die Photovoltaikanlagen und die damit zusammenhängenden Stromlieferverträge mit Kunden aus Gewerbe, Industrie und Sozialwirtschaft um.  

Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein:

  • Eine verfügbare Dachfläche von mind. 400 m² 
  • Einen jährlichen Stromverbrauch von mind. 100.000 kWh

Der aus der PV-Anlage produzierte Strom muss vom Unternehmen abgenommen und verbraucht werden. Ab Inbetriebnahme der Anlage geschieht dies automatisch.  

Nein, eine vollständige Abdeckung des Strombedarfs ist nicht möglich, jedoch kann der  günstige Stromvertrag durch einen weiteren Ökostromtarif ergänzt werden. Bei hoher Eigenverbrauchsquote, wie bei Krankenhaus- und Pflegeeinrichtungen, lohnt sich die  Stromkosteneinsparung durch den Solarstromanteil aber deutlich. Bereits im Vorfeld bestimmen wir mit Hilfe einer Software und hoher Genauigkeit den zukünftigen Deckungsgrad Ihres Stromliefervertrages.  

Am Ende der Vertragslaufzeit gibt es in der Regel Optionen zur Verlängerung, zum Kauf der Anlage oder zur Beendigung der Vereinbarung.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine individuelle Beratung zu erhalten und zu erfahren, wie ein Stromliefervertrag (PPA) Ihrem Unternehmen helfen kann, Kosten zu senken und  nachhaltiger zu agieren.